Teilnahmebedingungen für Aussteller
Mit der Anmeldung zum Gesund-Sein-Tag erkennen Sie die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
1. Veranstalter
Veranstalter des Gesund-Sein-Tags sind Jessica Greulich-Lindner und Nora Reinhardt.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Anmeldeformular auf der Website des Gesund-Sein-Tags.
Mit dem Absenden des Formulars gibt der Aussteller eine verbindliche Anmeldung ab.
Der Teilnahmevertrag kommt erst mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch die Veranstalter zustande.
Die Veranstalter behalten sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Teilnahmegebühr und Zahlung
Die Teilnahmegebühr ist spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung zu entrichten.
Die reguläre Anmeldefrist endet ebenfalls sechs Wochen vor der Veranstaltung.
Kurzentschlossene können sich bis zwei Wochen vor der Veranstaltung anmelden. In diesem Fall kann eine Veröffentlichung auf der Website oder in anderen Werbemedien nicht mehr garantiert werden.
4. Rücktritt
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung möglich.
Bei einem späteren Rücktritt besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, sofern der Standplatz nicht anderweitig vergeben werden kann.
5. Leistungen in der Teilnahmegebühr
In der Teilnahmegebühr enthalten sind:
- Bereitstellung der gebuchten Standfläche
- Gebäudemiete
- Strom und Wasser (soweit am Veranstaltungsort verfügbar)
- Präsentation auf der Website bei fristgerechter Anmeldung
- Einbindung in die Veranstaltungswerbung nach den Möglichkeiten der Veranstalter
6. Verantwortung und Angebot
Jeder Aussteller ist für seine angebotenen Produkte, Dienstleistungen und Inhalte selbst verantwortlich.
Es dürfen ausschließlich die im Anmeldeformular angegebenen Angebote präsentiert werden.
Der Aussteller versichert, dass durch seine Angebote sowie eingereichte Texte und Bilder keine Rechte Dritter verletzt werden.
7. Standgestaltung sowie Auf- und Abbau
Jeder Aussteller gestaltet seinen Stand eigenverantwortlich.
Ein Namensschild wird für den Veranstaltungstag bereitgestellt.
Der Aufbau muss spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein.
Der Abbau erfolgt erst nach Veranstaltungsende.
Der Veranstaltungsort ist gemeinschaftlich sauber zu hinterlassen.
8. Website und Inhalte
Jeder Aussteller ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Texte, Bilder, Logos und sonstigen Informationen selbst verantwortlich.
Mit der Anmeldung bestätigt der Aussteller, dass die eingereichten Inhalte für die Darstellung auf der Website sowie zur Bewerbung des Gesund-Sein-Tags verwendet werden dürfen, sofern hierfür im Anmeldeformular eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde.
9. Werbung und Mitwirkung
Der Gesund-Sein-Tag lebt vom gemeinsamen Engagement aller Beteiligten.
Die Veranstalter freuen sich über die Unterstützung der Aussteller bei der Verbreitung von Werbematerialien sowie über Beiträge in sozialen Medien.
10. Mitbringen von Speisen (Schloss Blankenhain)
Für die Veranstaltung in Schloss Blankenhain freuen sich die Veranstalter über freiwillige Beiträge zum gemeinsamen Buffet (z. B. trockener Kuchen oder Obst). Die entsprechende Auswahl erfolgt freiwillig über das Anmeldeformular.
11. Musik und GEMA
Während der Veranstaltung wird durch die Veranstalter ausschließlich GEMA-freie Musik verwendet.
Für Musik oder andere Medien, die am eigenen Stand eingesetzt werden, ist jeder Aussteller selbst verantwortlich.
12. Haftung
Jeder Aussteller haftet für Schäden, die durch ihn selbst oder seine Hilfspersonen verursacht werden.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände übernehmen die Veranstalter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
13. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Sofern der Aussteller im Anmeldeformular eingewilligt hat, dürfen diese Aufnahmen für die Berichterstattung sowie zur Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen verwendet werden.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung des Gesund-Sein-Tags verarbeitet.
Es gilt die Datenschutzerklärung des Gesund-Sein-Tags.
15. Widerrufsrecht
Für die Buchung eines Ausstellerstandes bei einer Veranstaltung mit festem Termin besteht nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich kein Widerrufsrecht.
16. Absage oder Verlegung der Veranstaltung
Sollte die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abgesagt oder auf einen anderen Termin verlegt werden müssen, informieren die Veranstalter alle angemeldeten Aussteller unverzüglich.
Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle einer endgültigen Absage erstattet. Bei einer Terminverschiebung behalten die Anmeldungen grundsätzlich ihre Gültigkeit.
17. Standplatzvergabe
Die Einteilung der Standplätze erfolgt durch die Veranstalter.
Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
Die Veranstalter behalten sich außerdem vor, die Anzahl gleichartiger Angebote zu begrenzen. In der Regel werden maximal zwei Aussteller mit gleichen oder vergleichbaren Produkten bzw. Dienstleistungen zugelassen.
18. Hausrecht
Den Anweisungen der Veranstalter sowie des Personals der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist Folge zu leisten.










